Wir über uns Flugplätze Kontakt Preise AGB Startseite 089 - 612 5000 oder 0172 - 8912726

Das sind unsere ganz wichtigen
Besonderen Hinweise“

Bitte widmen Sie den folgenden Hinweisen (landläufig auch „AGB‘s“ genannt) Ihre besondere Aufmerksamkeit. Wir gehen davon aus, daß Sie mit der Buchung einer unserer Leistungen, dieses Blatt aufmerksam gelesen, verstanden und die darin aufgeführten Bedingungen akzeptiert haben. Für Sie heißt das: Wenn Sie z.B. ein Tandemsprung-Ticket verschenken, müssen Sie dieses Blatt oder eine Kopie davon dem Beschenkten mit in die Hand drücken.


Und auf die Wichtigkeit dieser Hinweise hinweisen. Also:

1. Voraussetzungen / Grundsätze der Beförderung

Tandemfallschirmspringen gilt nach dem Gesetzgeber (hier: der beauftragte Deutsche Fallschirmsport-Verband / DFV) nicht als Dienstleistung, sondern als Nachwuchswerbung! Der DFV empfiehlt, keine Tandem-Passagiere mitzunehmen, die jünger als 7 Jahre sind – aus Erfahrung wünschen wir uns eine Mindestgröße von 1,40 m und ein Mindestalter von 10.

Ein Höchstalter gibt es nicht, solange eine durchschnittlich gute Gesundheit gegeben ist. Eine Liste der von uns nicht mehr akzeptierten gesundheitlichen Beeinträchtigungen enthält der Beförderungsvertrag (gesetzliche Grundlage für die Beförderung – eine Vorlage davon kann bei uns eingesehen werden). In Zweifelsfällen empfehlen wir die Untersuchung durch den Hausarzt. Das gleiche gilt natürlich für Behinderungen - manches geht, vieles aber auch nicht. Grundsätzlich gilt, daß die sichere Durchführung des Sprungs, des Fluges oder der Ballonfahrt gewährleistet sein muß. Insbesondere für Tandemsprünge gilt ein Maximalgewicht von 85 kg, welches bis äußerstenfalls 99 kg ausgedehnt werden kann, sofern günstige Rahmenbedingungen und die Verfügbarkeit entsprechend kräftiger Tandem-Piloten dies zulassen und das maximal zulässige Gesamtgewicht für Haupt-, Reservefallschirm und die Gurtzeuge nicht überschritten wird. Auch für Ballonfahrten, selbst für Rund- oder Schnupperflüge mit kleinen Flugzeugen, setzen wir ein Mindestmaß an Beweglichkeit voraus. Über die Mitnahme entscheidet IMMER der eingesetzte (Tandem-) Pilot vor Ort, denn er hat auch die Verantwortung!

2. Gruppen

Jeder, der mehr Personen als nur sich allein anmeldet, übernimmt damit die Verpflichtung, die von uns gelieferten Informationen an die anderen Teilnehmer weiterzugeben. Gerne versenden wir an alle Teilnehmer direkt, sofern uns die Anschriften vorliegen. Und vergessen Sie dabei nicht Ihre Begleitung bzw. die nicht selber mitspringenden / mitfahrenden / mitfliegenden Zuschauer Ihrer Gruppe: Die sind erfahrungsgemäß aufgeregter, als die oder der „wo springt, fährt oder fliegt“ – aber selbstverständlich sind Zuschauer vor Ort immer herzlich willkommen und erwünscht!

3. Zeitansatz

„Planung heißt, den Zufall durch Irrtum zu ersetzen“ – so lautet ein hübsches Sprichwort. Merkwürdigerweise ist das nirgends so wahr wie in der Luftfahrt - ganz gleich, ob Sie fliegen, mit dem Fallschirm springen oder Ballon fahren. Damit uns dieses Grundgesetz nicht immer wieder überrollt, müssen wir Zeit haben; sprich: Sie müssen Zeit mitbringen. Rechnen Sie bitte mit einem ganzen Tag - natürlich wird es in aller Regel wesentlich kürzer und vielleicht nur einige Stunden dauern. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen. Nehmen Sie sich deshalb bitte weder davor noch danach etwas vor, was Ihre oder unsere Flexibilität beeinträchtigen könnte.

4. Versicherungen

Unsere Luftsportgeräte /-fahrzeuge unterliegen europäischem bzw. deutschem Luftrecht und sind demnach wie folgt versichert:

a. Halterhaftpflicht über € 1.5 bis € 9.0 Mio ( je nach Gewicht des Vehikels )

b. Passagier - Haftpflicht über € 600.000.- ( Personenschäden ) und € 1.700.- ( Gepäck )

Selbst Fallschirmspringen gilt höchstrichterlich als nicht gefährliche Sportart ( diverse Urteile, z.B. LArbGer Berlin vom 3.7.69, AZ 5 Sa 57/68 ). Wer sich über die abgeschlossenen Versicherungen hinaus versichern will, kann dies privat und auf eigene Kosten tun.


5. Wie erwerbe ich ein Ticket und wie melde ich mich an !?

Sie kaufen ein Ticket (hübsch aufgemacht als Geschenk-Gutschein) oder leisten eine Anzahlung für die bei uns gebuchte Leistung. Ersteres ist sinnvoll, wenn Sie etwas verschenken wollen; Anzahlungen empfehlen wir, wenn Sie selber oder zusammen mit Ihrer Gruppe springen / fahren / fliegen möchten. Im Falle von Anzahlungen werden keine Tickets ausgestellt, sondern lediglich sog. „Anzahlungsbelege“, der dort ausgewiesene Restbetrag ist dann vor Ort und IN BAR zu begleichen. Tickets sind gültig für eine unserer Leistungen wie Tandemsprung, Ballonfahrt oder Schnupperflug und sind in voller Höhe zu bezahlen (Vorauskasse!). Inhaber von Tickets / Anzahlungsbelegen können sich zu einem Termin gem. unserem jeweils aktuellen Plan bei uns anmelden (10 bis 20 Tage Vorlauf). Selbstverständlich können Sie vorab (telefonisch oder schriftlich) reservieren. Diese Reservierungen halten wir eine Woche lang aufrecht, dann müssen Bestellung/Zahlung bei uns eingegangen sein. Wenn nicht, dürfen wir die Reservierung streichen.

6. Versand von Tickets und Anzahlungsbelegen

Nach Eingang Ihrer Bestellung mit Zahlungsnachweis versenden wir das/die Ticket(s)/Anzahlungsbeleg(e) per Post. Als Nachweis reichen der kopierte Überweisungsbeleg oder die einmalige Erlaubnis von Ihrem Konto / Ihrer Kreditkarte abbuchen zu dürfen (gerne auch per Fax oder per e-mail). Wir versenden an die Anschrift, die Sie uns angeben - in der Regel dauert der Postlauf max. 2 Tage. Weil unsere Tickets jederzeit eingelöst werden können, sind sie am Flug- oder Startplatz so gut wie Bargeld. Daher gilt: Sollten Tickets/Anzahlungsbelege Ihnen abhanden kommen, müssen Sie uns eine Verlusterklärung unterschreiben. Für den eventuellen Mißbrauch müssen Sie geradestehen (wie bei Lufthansa, wenn Sie das Flugticket verlieren). Um diese Unannehmlichkeiten von vornherein zu vermeiden, versenden wir alle direkt bei uns gebuchten Tickets/Anzahlungsbelege per Einwurfeinschreiben. Dann läßt sich zumindest der Postweg genau verfolgen.

7. Teilnehmer mit Gutscheinen von Agenturen, Internetportalen, Reisebüros u.a.

Je nach Agentur gelten verschiedene Verfahren bzgl. der Einlösung solcher Gutscheine bei uns. In einem besonderen Anhang zu unseren AGBs werden diese ausführlich beschrieben. Der genannte Anhang ist verbindlich für diese Teilnehmer und liegt der Anmeldung oder der Terminbestätigung immer bei. Sollte er fehlen, bitte unbedingt anfordern!


8. Landegebühren für Tandem-Passagiere

Auf manchen Flug- und Sprungplätzen erheben die Platzhalter von den Passagieren extra Landegebühren (ähnlich wie Flughafensteuern, die man zusätzlich zum Ticket bezahlen muß). Fragen Sie bei Buchung bitte nach, ob das für Ihren gewünschten Sprung-/Startplatz zutrifft. Diese Gebühr ist dann von jedem Teilnehmer vor Ort zu entrichten. Auch Sonderwünsche (z.B. Freifall-DVD) kosten extra – siehe Preisliste.

9. Gültigkeit, Rückerstattung

Wir möchten, daß unsere Tickets eingelöst werden - wenn nicht gleich, dann irgendwann. Deshalb zahlen wir in keinem Fall Tickets / Anzahlungsbelege bar aus. Tickets und Anzahlungsbelege sind mindestens 1 Jahr lang gültig und frei übertragbar (bitte mitteilen!). Nach Ablauf von einem Jahr ab Ausstellung behalten wir uns vor, etwaige Preiserhöhungen nach zu berechnen, bei Verlängerungen berechnen wir einen Kostenbeitrag für unseren Verwaltungsaufwand. In Ausnahmefällen akzeptieren wir den Umtausch in andere Leistungen unseres Hauses. Den an uns gezahlten Geldbetrag rechnen wir zum Nominalwert an. Sollten wir kulanzhalber dennoch einmal Tickets zurücknehmen, erstatten wir keinesfalls mehr als die uns nicht entstehenden Fremdkosten, das sind in der Regel 60%.

10. Absagen

Zu Absagen aufgrund schlechten Wetters sind ausschließlich wir bzw. die durchführenden Leistungsträger und Piloten befugt. Wir haben Zugang zu recht zuverlässigen Vorhersagen, die auch lokale Besonderheiten berücksichtigen und die mit dem Wetterbericht im Radio oft nur noch wenig gemein haben. Keine Angst: Bei schlechtem Wetter gehen wir nicht in die Luft und Schneiderfahrten versuchen wir zu vermeiden, so gut es eben geht (z.B. sind die behördlichen Anforderungen „legales Sprungwetter“ betreffend ziemlich strikt). Gleichwohl haften wir in keinem Fall für angefallene Fahrt- oder sonstige Kosten. Darüber hinaus gilt immer und grundsätzlich: Ihre und unsere Sicherheit hat absolute Priorität!

11. Storno

Bis 10 Tage vor dem vereinbarten Termin ist Ihre Absage stornofrei. Danach berechnen wir als Stornogebühr € 48.- pro Teilnehmer. Tickets werden ungültig und erst nach Eingang Ihrer Stornozahlung wieder gültig gestellt, etwaige Anzahlungen dürfen wir verrechnen.

12. Sprung- / Start- und Abflugplätze - Vorbereitungen und Ablauf vor Ort

Unser Prinzip ist, daß wir nicht an einen einzigen Flug- oder Sprungplatz gebunden sind, sondern unsere Leistungen sehr weit gestreut anbieten können. Trotzdem läßt es sich nicht vermeiden, daß Sie meist ein bis zwei Autostunden Anfahrt haben, bis Sie da sind. Manchmal sind wir aus organisatorischen Gründen sogar gezwungen, für einen bestimmten Termin einen Ausweichplatz festzulegen. Erstens dürfen wir das und zweitens berechtigt es Sie nicht zur Absage, sofern auch dieser Platz innerhalb von 2 Autostunden erreichbar ist. Das gilt sinngemäß für alle unsere Leistungen. In der Regel erhalten Sie von uns oder dem durchführenden Leistungsträger telefonisch oder schriftlich eine Terminbestätigung; dabei werden Ihnen die notwendigen Details zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung mitgeteilt.

Bereiten Sie sich bitte gut vor: Verzichten Sie am Abend zuvor auf Alkohol, seien Sie ausgeschlafen und frühstücken Sie ordentlich - Sie haben dann mehr davon! Bringen Sie Tickets / Anzahlungsbelege bitte mit, sonst verlangt unser Organisationspersonal vor Ort Nachzahlung in bar. Die Einteilung der Fahrten und Flüge obliegt dem Organisationspersonal vor Ort - ausschließlich! Selbstverständlich werden Ihre Wünsche - soweit möglich - berücksichtigt.

13. Freifall-Videos oder -Photos

Unter anderem ist die Kooperationsbereitschaft / -fähigkeit eines Tandem-Passagiers mit dafür ausschlaggebend, daß Freifall-Video und/oder Photos auch etwas werden bzw. man etwas erkennen kann. In allen Fällen kommt ein Vertrag nur zwischen Kameramann und Passagier zustande, für die Qualität der Aufnahmen haften wir nicht. Auch dem Freifallkameramann entstehen bei jedem Sprung Kosten, zu deren Ersatz Sie auf jeden Fall verpflichtet sind, sofern Sie ihn engagiert oder über uns gebucht haben.

14. Alles, was Sie mit uns anstellen können, findet „DRAUSSEN“ statt !

Normalerweise landen wir auf einem dafür vorgesehenen Landegelände. Von dessen Rand aus darf man meist auch fotografieren. Ausnahmen bestätigen diese Regel und berechtigen nicht zu irgendwelchen Minderungen oder Regressforderungen. Das Gleiche gilt auch für den seltenen Fall einer Reserveschirmöffnung beim Tandemsprung: Bekanntlich haben wir 2 Schirme dabei und wenn der Tandem-Pilot meint, er müsse einen fehlgeöffneten Hauptschirm abwerfen und den Reserveschirm öffnen, dann tut er es, ohne den Passagier vorher zu fragen. Alle freuen sich dann über ZWEI Kästen Bier ! :-)

In der Organisation von Luftsportveranstaltungen ist man auf alle möglichen Vorleistungen anderer und Freigaben Dritter angewiesen, die außerhalb unserer Einflußnahme stehen (Flugsicherung, Behörde, Flugzeug-, Platzhalter etc.). Für alle diese und andere Leistungen (oder Nicht-Leistungen) Dritter können wir nichts und folglich haften wir dafür auch nicht. Es besteht Anerkennungspflicht gegenüber den AGB’s etwaiger Dritter. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Lassen Sie uns abschließend festhalten, daß wir Sie mit diesen Zeilen auf keinen Fall „verbiestern“ wollen. Wir möchten nur vermeiden, daß der Eindruck entsteht, man könne sich zum Tandemsprung oder zur Ballonfahrt wie zur Achterbahn anstellen. Denn: Sie werden sich nach Ihrem Sprung, Ihrer Ballonfahrt, Ihrem Flug (oder, oder) wundern, wie reibungslos am Schnürchen alles lief. Besser so als andersherum. Sollten Sie auf günstigere Angebote stoßen, passen Sie auf, daß es keine „Billigangebote“ sind. Unsere Preise sind bereits Kostenpreise und wer in der Luftfahrt besonders billig sein will, spart vielleicht an Ihrer Sicherheit. Wir tun das nicht. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und uns allzeit Blauen Himmel und Weiche Landungen - bis irgendwo und -wann in der Luft,


Wir freuen uns auf Sie ! Ihr Känguruh-Team

FSV Känguruh e.V. - Lust auf Luft - PF 1231 - D-85766 Unterföhring - Fax 089-6127774 - e-mail: info@kaenguruhclub.de

Bankverbindung:
Volksbank Ismaning – Kto. 361810 – BLZ 700 934 00 – eingetragen im Vereinsregister Landshut # 1341






Tandemspringen Ballonfahren  Schnupperflüge Geschenkideen

  Wir über uns Flugplätze Kontakt Preise AGB Sitemap Impressum 089 - 612 5000 oder 0172 - 8912726